Datenschutz: Weniger als 100 Tage bis zur EU-DSGVO
Die EU-DSGVO wird am 25.05.2018 wirksam
Wer bis dahin keine ausreichenden Vorkehrungen zum Datenschutz getroffen hat, läuft Gefahr mit einem Bußgeld belegt zu werden. Der erste Schritt zur Datenschutz-Compliance ist die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (DSB). Auch wenn nicht alle Unternehmen verpflichtet sind einen DSB zu bestellen, müssen sie dennoch die gesetzlichen Regelungen der EU-DSGVO vollständig beachten und umsetzen. Die freiwillige Bestellung eines DSB kann hier sinnvoll sein.
Wer braucht einen Datenschützer?
Auf jeden Fall müssen Unternehmen einen Datenschützer bestellen, wenn (Art. 37 Abs. 1 EU-DSGVO und § 38 Absatz 1 BDSG n.F.):
- in Ihrem Unternehmen mindestens zehn Mitarbeiter regelmäßig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind oder
- die Kerntätigkeit Ihres Unternehmens die umfangreiche, regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen erforderlich macht oder
- die Kerntätigkeit Ihres Unternehmens die umfangreiche Verarbeitung von besonders schützenswerten Kategorien von Daten umfasst oder
- Verarbeitungen stattfinden, die einer Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 EU-DSGVO unterliegen.
Daneben sind auch alle Behörden oder öffentlichen Stellen zur Bestellung eines DSB unabhängig von den o.g. Punkten verpflichtet.
Unser Angebot
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