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Datenschutz: Weniger als 100 Tage bis zur EU-DSGVO

Die EU-DSGVO wird am 25.05.2018 wirksam

Wer bis dahin keine ausreichenden Vorkehrungen zum Datenschutz getroffen hat, läuft Gefahr mit einem Bußgeld belegt zu werden. Der erste Schritt zur Datenschutz-Compliance ist die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (DSB). Auch wenn nicht alle Unternehmen verpflichtet sind einen DSB zu bestellen, müssen sie dennoch die gesetzlichen Regelungen der EU-DSGVO vollständig beachten und umsetzen. Die freiwillige Bestellung eines DSB kann hier sinnvoll sein.

Wer braucht einen Datenschützer?

Auf jeden Fall müssen Unternehmen einen Datenschützer bestellen, wenn (Art. 37 Abs. 1 EU-DSGVO und § 38 Absatz 1 BDSG n.F.):

    • in Ihrem Unternehmen mindestens zehn Mitarbeiter regelmäßig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind oder
    • die Kerntätigkeit Ihres Unternehmens die umfangreiche, regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen erforderlich macht oder
    • die Kerntätigkeit Ihres Unternehmens die umfangreiche Verarbeitung von besonders schützenswerten Kategorien von Daten umfasst oder
    • Verarbeitungen stattfinden, die einer Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 EU-DSGVO unterliegen.

Daneben sind auch alle Behörden oder öffentlichen Stellen zur Bestellung eines DSB unabhängig von den o.g. Punkten verpflichtet.

Unser Angebot

Profitieren Sie von unserer Erfahrung in den Bereichen Datenschutz und Informationssicherheit: Wir beraten Sie gern! Sprechen Sie mit einem unserer DEKRA-zertifizierten Datenschutzbeauftragten über Ihren Handlungsbedarf. Wir stellen Ihnen auch gern einen externen DSB für Ihr Unternehmen oder Ihre Behörder zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns zu einem Angebot.

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